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Das Schulgebäude der Blindenhundeschule von aussen, mit drei Fahnen und einem Hundetransporter

Die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil gibt ihre Hunde kostenlos an blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen ab. Diese Policy wurde auch bei den neu gegründeten Sparten Assistenz- und Autismusbegleithunden (ab 2012) weitergeführt. Zusätzlich kommt die Schule bei Führhunden sowie Assistenz- und Autismusbegleithunden auch für die Kosten der Hundehaltung auf – beispielsweise Tierarztbesuche oder Hundesteuern – sofern diese nicht durch Dritte wie die Invalidenversicherung oder Krankenkassen übernommen werden.

Kosten der Ausbildung

Die Kosten für einen ausgebildeten Blindenführhund belaufen sich auf rund CHF 65'000.- Die Ausbildung der Assistenz- und Autismusbegleithunde ist etwas kürzer, hier schlagen die Kosten mit circa CHF 48'000.- zu Buche. Bei der Sozialhunde-Ausbildung werden Teilnehmenden mit fremden Hunden die Selbstkosten verrechnet. Bei den eigenen Hunden übernimmt die Schule die Kosten.

Die Kosten für die Ausbildung unserer Hunde trägt die Stiftung zu mehr als 90 Prozent selbst. Die Finanzierung geschieht hauptsächlich durch Spenden, Legate und Erbschaften sowie den Verkauf von Werbeartikeln. All diese Einkünfte werden in die Zucht und Ausbildung der Hunde und den Betrieb unserer Schule mit rund 55 Mitarbeitenden sowie in die Beratung und Begleitung unserer Hundehalter investiert.

Teilfinanzierung durch Invalidenversicherung

Die IV übernimmt die Kosten für die Einführung eines Blindenführhundes bei sehbehinderten oder blinden Menschen in Form einer einmaligen Pauschale von CHF 10'000.- und bezahlt der Schule für jeden im Einsatz stehenden Blindenführhund eine Mietgebühr von zurzeit CHF 350.– pro Monat. Diese Finanzierung durch die IV ist an die erfolgreiche Prüfung - einerseits des Hundes am Ende seiner Ausbildung und andererseits des Führhundegespanns nach der Einführungsphase - gekoppelt. Die IV zahlt die Pauschale und die Mietgebühr ab dem Datum der Einführung des Hundes beim blinden oder sehbeeinträchtigten Halter. Die Allschwiler Blindenführhundeschule erbringt somit bei jedem Hund eine finanzielle Vorleistung.

Ausbau Finanzierung von Assistenz- und Autismusbegleithunden durch IV

Der Luzerner Ständerat Damian Müller forderte 2019 mit einer Motion die Finanzierung von Assistenzhunden für Kinder und Jugendliche. Sein Anliegen wurde im März 2020 durch den Ständerat und ein Jahr später durch den Nationalrat angenommen. Ab Januar 2024 gilt:

  • Die IV finanziert sogenannte Mobilitätsassistenzhunde für körperbehinderte Personen neu ab 16 Jahren.
  • Die pauschale Vergütung an die Ausbildungsstätte wird auf CHF 20'280.- erhöht.
  • Neu bezahlt die IV zudem auch eine Pauschale von CHF 20'280.- für Autismusbegleithunde für Kinder zwischen 4 und 9 Jahren.

Voraussetzung ist die Zertifizierung der Abgabestelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI). Die Allschwiler Blindenführhundeschule ist seit 2014 ein akkreditiertes Mitglied der ADI.

Für weitere Informationen siehe hier.