
Unsere Führ- und Assistenzhunde werden in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr «pensioniert». Der Zeitpunkt der Pensionierung variiert von Fall zu Fall, je nach psychischer und physischer Gesundheit. Die Schule entscheidet zusammen mit dem Hundehalter, ob der Hund bei ihm bleiben kann oder allenfalls im persönlichen Umfeld den Ruhestand verbringen darf. Sollte dies nicht möglich sein, findet die Schule mit dem Halter eine geeignete Person, bei welcher der Hund seinen Lebensabend verbringen kann. Die Schule lädt interessierte Personen zu einem Gespräch ein und prüft, ob die Abgabe eines älteren Hundes möglich ist.
Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes im Ruhestand:
- Die Betreuungsperson sollte sich bewusst sein, den Alltag dem älter werdenden Hund anzupassen.
- Die Wohnsituation muss den gesundheitlichen Ansprüchen des alternden Hundes entsprechen.
- Das Bewusstsein für die aufwändigere Körper- und Gesundheitspflege.
- Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
- Kinder im gleichen Haushalt sind idealerweise mindestens 5 Jahre alt.
Sind Sie an einem Hund im Ruhestand interessiert? Füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns über T +41 61 487 95 95.