Unsere Führ- und Assistenzhunde werden in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr «pensioniert». Der Zeitpunkt der Pensionierung variiert von Fall zu Fall, je nach psychischer und physischer Gesundheit. Die Schule entscheidet zusammen mit dem Hundehalter, ob der Hund bei ihm bleiben kann oder allenfalls im persönlichen Umfeld den Ruhestand verbringen darf. Sollte dies nicht möglich sein, findet die Schule mit dem Halter eine geeignete Person, bei welcher der Hund seinen Lebensabend verbringen kann. Die Schule lädt interessierte Personen zu einem Gespräch ein und prüft, ob die Abgabe eines älteren Hundes möglich ist.
Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes im Ruhestand:
- Die Betreuungsperson sollte sich bewusst sein, den Alltag dem älter werdenden Hund anzupassen.
- Die Wohnsituation muss den gesundheitlichen Ansprüchen des alternden Hundes entsprechen.
- Das Bewusstsein für die aufwändigere Körper- und Gesundheitspflege.
- Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
- Kinder im gleichen Haushalt sind idealerweise mindestens 5 Jahre alt.
Bitte beachten Sie: Für Hunde im Ruhestand gibt es eine Warteliste.
Da das Interesse an unseren pensionierten Hunden sehr gross ist, können wir zurzeit keine Neuanmeldungen entgegennehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gerne teilen wir Ihnen weitere Informationen mit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 61 487 95 95.