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Erbschaften und Legate 2 RS

Erbschaften und Legate

Die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil engagiert sich seit 1972 mit grosser Hingabe dafür, Menschen mit Behinderungen ein Leben mit grösserer Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität zu ermöglichen. Unsere ausgebildeten Partner auf vier Pfoten sind dabei weit mehr als treue Helfer – sie werden zu echten Weggefährten, die Vertrauen und Lebensfreude schenken.

Unsere Mission über das Leben hinaus unterstützen

Blindenführhunde verhelfen blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen zu einer besseren Mobilität. Assistenzhunde unterstützen Kinder oder Erwachsene, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, indem sie Gegenstände apportieren, Türen öffnen oder Schalter betätigen. Sozialhundeteams leisten freiwillige Einsätze in Institutionen wie Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern zur Förderung von Kommunikation, Interaktion und Wohlbefinden. Und dank Autismusbegleithunden können Familien mit einem Kind mit Autismus vermehrt am sozialen Leben teilnehmen.

Wenn Sie unsere Arbeit über Ihr eigenes Leben hinaus unterstützen möchten, können Sie dies mit einer testamentarischen Verfügung tun. Eine solche Zuwendung trägt unmittelbar dazu bei, die verantwortungsvolle Zucht und Ausbildung unserer vierbeinigen Begleiter zu sichern – und schenkt auch zukünftigen Generationen von Betroffenen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.


Drei Wege, wie Sie uns bedenken können

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie die Blindenhundeschule Allschwil berücksichtigen können:

  1. Schenken statt vererben – gut geplant zu Lebzeiten
    Wenn Sie Vermögenswerte schon zu Lebzeiten weitergeben möchten, beraten wir Sie gerne rund um das Thema Schenkung. Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Wünsche klar und verbindlich umzusetzen – damit Ihre Schenkung sowohl steuerlich als auch familiär optimal geregelt ist.

  2. Vermächtnis (Legat)
    Mit einem Vermächtnis – auch Legat genannt – bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass die Blindenhundeschule Allschwil einen bestimmten Wert aus Ihrem Nachlass erhält. Das kann ein fixer Geldbetrag, ein Sachwert (z. B. ein Fahrzeug, ein Kunstobjekt, eine Liegenschaft) oder ein Wertpapierdepot sein.

    Das Vermächtnis bedeutet nicht, dass wir Erbin werden – vielmehr verpflichtet es die Erben dazu, den festgelegten Vermögenswert an uns weiterzugeben. Diese Variante bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt und unkompliziert zu helfen, ohne die gesamte Erbregelung zu verändern.
    Beispiel:
    «Ich vermache der Blindenhundeschule Allschwil CHF 20’000.–.»
    oder
    «Ich vermache meine Eigentumswohnung in Basel der Blindenhundeschule Allschwil.»

  3. Erbeinsetzung
    Wenn Sie uns als (Mit-)Erbin einsetzen, erhält die Blindenhundeschule Allschwil einen quotenmässigen Anteil Ihres gesamten Nachlasses. Dabei wird unsere Schule – neben weiteren Begünstigten, falls vorhanden – gesetzliche Erbin. Diese Form eignet sich besonders, wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen möglichst direkt und umfassend einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt. Sie können die Erbeinsetzung flexibel gestalten: beispielsweise als alleinige Erbin oder gemeinsam mit Familienangehörigen oder anderen Personen.
    Beispiel:
    «Ich setze die Blindenhundeschule Allschwil als Erbin zu ¼ meines gesamten Nachlasses ein.»

    Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Pflichtteile, die gewissen Angehörigen (Nachkommen, Ehegatten und eingetragenen PartnerInnen) zustehen. Bei den vorgenannten Personen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.


Testament erstellen – klar, einfach, verlässlich

Mit dem Testament-Assistenten von Dein Adieu können Sie Ihr Testament einfach und Schritt für Schritt online verfassen. Mit ein paar Klicks werden Ihnen die wichtigsten Fragen gestellt, sodass Ihre persönliches Testament-Vorlage entsteht.


Testament-Assistent


Falls Sie Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, steht Ihnen unsere Expertin Heidi Recher selbstverständlich diskret und unverbindlich zur Verfügung.

Ihr Kontakt
Heidi Recher
erbschaften@blindenhundeschule.ch

Danke, dass Sie mit Ihrer Weitsicht ein Zeichen setzen – für einzigartige Partnerschaften zwischen Menschen und Hunden.