Testament
In Ihrem Testament können Sie weitgehend selbst bestimmen, wie mit Ihrer Hinterlassenschaft umgegangen werden soll. Nebst Berücksichtigung Ihrer Familie und Ihrer Nächsten können Sie auch eine Institution, deren Engagement Sie wertschätzen, an Ihrer Hinterlassenschaft teilhaben lassen.
Erbeinsetzung und Legat/Vermächtnis
Mit einer Erbeinsetzung oder einem Legat unterstützen und fördern Sie langfristig unseren wichtigen Auftrag zugunsten von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren gut ausgebildeten und wesenssicheren Hunden.
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen des frei verfügbaren Anteils Ihrer Hinterlassenschaft, die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil als Miterbin einzusetzen oder gegebenenfalls sogar zur Alleinerbin zu machen.
Sie können der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil auch einen fixen Betrag, einen prozentualen Anteil oder einen bestimmten Sachwert hinterlassen.
Die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil ist in allen Kantonen der Schweiz von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Zuwendung kann somit ohne Abzüge sinnvoll eingesetzt werden.
Haben Sie Fragen zu den Themen Testament, Erbeinsetzung oder Legat/Vermächtnis?
Unsere Treuhänderin, Frau Heidi Recher, berät Sie gerne persönlich, vertraulich und unverbindlich: erbschaften@blindenhundeschule.ch