Wir suchen laufend engagierte und tierliebende Menschen, die einen zehn Wochen alten Welpen für zirka eineinhalb bis zwei Jahre bei sich aufnehmen. Als Patin oder Pate haben Sie die Aufgabe, den Welpen zu sozialisieren, an die Umwelt zu gewöhnen und ihm die Grunderziehung sowie Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln. Nach seiner Rückkehr in die Schule wird der Hund von einem ausgebildeten Instruktor auf seinen wertvollen Einsatz als Blindenführhund, Assistenzhund oder Autismusbegleithund vorbereitet, oder er absolviert zusammen mit seiner Familie die Sozialhundeausbildung. Die Schule übernimmt den Grossteil der Kosten (Tierarzt, Futter, etc.) und steht beratend zur Seite.
Voraussetzungen für die Haltung eines Patenhundes
- Eine gute körperliche und geistige Verfassung.
- Höchstalter bei Anmeldung: 65 Jahre.
- Die Hauptbezugsperson sollte sehr viel Zeit aufwenden können und flexibel genug sein, um der intensiven Aufzucht eines Welpen respektive jungen Hundes gerecht zu werden.
- Bereitschaft zur regelmässigen Treffen und Trainingstagen (an Ihrem Wohnort, abgesprochenen Ortschaften oder in Allschwil).
- Kinder im gleichen Haushalt sollten mindestens 5 Jahre alt sein.
- Haustiere generell erlaubt, zweiter Hund im Haushalt nur nach Abklärung möglich.
- Wohnort: Es sollte mindestens zwei- bis dreimal wöchentlich eine Stadtgewöhnung möglich sein.
- Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
Sind Sie an einem Patenhund interessiert? Füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns über T +41 61 487 95 95.