Hunde, die sich zur Ausbildung nicht eignen, werden als sogenannte Familienhunde abgegeben. Die Person erhält den Hund kostenlos und verpflichtet sich vertraglich, den Hund nach den Richtlinien der Schule zu halten. Der Hund bleibt immer im Eigentum der Schule.
Die Ausfallgründe für die Ausbildung können vielfältig sein (u.a. gesundheitliche Probleme oder verhaltensspezifische Auffälligkeiten wie z.B. ausgeprägter Jagdtrieb, akustische oder optische Unsicherheiten usw.).
Voraussetzungen zur Haltung eines Familienhundes
- Die Betreuungsperson sollte einem Arbeitspensum von maximal 50 Prozent ausserhalb des Hauses nachgehen.
- Höchstalter bei Anmeldung: 68 Jahre.
- Bereitschaft, die Ausbildung als Sozialhunde-Team zu absolvieren und später Einsätze mit dem Sozialhund zu leisten.
- Kinder im gleichen Haushalt sollten idealerweise mindestens 5 Jahre alt sein.
- Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit für einen Familienhund variabel ist, diese kann von ein paar Wochen bis zu einem Jahr dauern.
Sind Sie an einem Familienhund interessiert?
Füllen Sie bitte das Formular aus oder kontaktieren Sie uns über T +41 61 487 95 95.