
Die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde wurde 1972 gegründet.
Die Stiftung steht unter Aufsicht des Bundes. Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht werden vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art. 84, Abs. 2 ZGB) jährlich geprüft.
Statuten, Art. 3, Formulierung Stiftungszweck vom Mai 2017:
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Mobilität, der besseren Lebensqualität und Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen im Alltag durch hierfür geeignete Hunde.
Diesen Zweck erfüllt die Stiftung insbesondere durch
- die Zucht und Ausbildung von solchen Hunden
- die Abgabe von solchen Hunden
- das Angebot von Aus- und Weiterbildungen für Hunde, ihre Halter und Betroffene
- die Förderung der Interessen der betroffenen Menschen im Zusammenhang mit der Verbesserung ihrer Mobilität, Lebensqualität und Teilhabe
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen oder Institutionen der Lehre und Wissenschaft in diesem Bereich
Die Stiftung kann die nicht als Blindenführhunde geeigneten Hunde für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen, Krankheiten oder sozialen Schwächen als Führ-, Assistenz- und Begleithunde einsetzen. Damit soll die Mobilität, die bessere Lebensqualität und Teilhabe dieser Menschen im Alltag gefördert werden. Die Stiftung kann diesen Zweck insbesondere durch die Tätigkeiten im Absatz 2 (lit. a–e) hiervor erfüllen.
Die Stiftung kann alle Tätigkeiten entfalten, die mit dem Stiftungszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsratsausschuss
Beat Herzog, Biel-Benken, Präsident des Stiftungsrates und des Ausschusses
Daniel Allemann, Breitenbach, Mitglied des Ausschusses
Heinz Frömelt, Rodersdorf, Mitglied des Ausschusses
Dr. Urs Fuhrer, Bern, Mitglied des Ausschusses
Prof. Dr. Zoé Waldenmeyer, Bern, Mitglied des Ausschusses
Weitere Mitglieder des Stiftungsrates
Dr. med. vet. Men Bischoff, Sent
Frank Buchter, Langenthal
Monika Casura, Basel
Dr. iur. Anton Lauber, Allschwil
Nicole Nüssli-Kaiser, Allschwil