Wie werden die Blindenführhunde finanziert?
Die sehbehinderte oder blinde Person erhält den Blindenführhund kostenlos. Die Unterhaltszahlungen für Futter und Tierarzt werden ebenfalls übernommen. Die Kosten werden zum Teil von der schweizerischen Invalidenversicherung und – dank grosszügigen Spenden und Legaten von Privatpersonen – von unserer Stiftung getragen.
Wie weiss der Blindenführhund, wohin der Führhundehalter gehen will?
Der Führhund weiss nicht, wohin die sehbehinderte oder blinde Person will. Diese muss dem Hund durch Hörzeichen mitteilen, in welche Richtung sie gehen will. Der Führhundehalter muss deshalb über eine gute Orientierung verfügen und einen Plan seines Weges jeweils im Kopf haben.
Wie sieht die Freilaufmöglichkeit beim sehbehinderten oder blinden Halter aus?
Aus unserer Sicht zählt die Freizeit des Hundes – Spaziergänge und Kontakt zu Artgenossen – zu seinen Grundbedürfnissen. Wir klären mit unseren Kunden bereits vor der Abgabe eines Blindenführhundes, wo sie täglich mit dem Hund spazieren gehen und ihn gefahrlos freilassen können.
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