Häufige Fragen von Erstinteressierten
Wie wird ein Assistenzhund finanziert?
Der zukünftige Assistenzhundehalter erhält den Hund kostenlos. Die Unterhaltszahlungen für Futter und Tierarzt werden ebenfalls übernommen. Die Kosten werden zum Teil von der schweizerischen Invalidenversicherung und – dank grosszügigen Spenden und Legaten von Privatpersonen und durch den Verkauf von Werbeartikeln – von unserer Stiftung getragen (weitere Details zur Finanzierung).
Kann ich mir bestimmte Hilfestellungen wünschen?
Ja unbedingt.
Jeder Assistenzhund wird individuell ausgebildet, denn jeder Alltag ist anders. Sobald ein Hund einer Person zugeteilt ist, trainiert die Assistenzhunde-Instruktorin gezielt die Hilfestellungen, die zu den persönlichen Bedürfnissen passen.
Das können zum Beispiel sein:
- Unterstützung beim Transfer (Standortwechsel)
- Öffnen von Klett- oder Reisverschlüssen
- oder das gezielte Suchen, Finden und Bringen bestimmter Gegenstände nach Namen
Können auch Kinder einen Assistenzhund erhalten?
Ja. Auch Kinder können von einem Assistenzhund profitieren.
Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens zehn Jahre alt ist und in der Lage ist, verbal mit dem Hund zu kommunizieren.
Besonders wichtig ist uns dabei ein stabiles Umfeld sowie eine enge Begleitung der Familie, damit sich ein sicheres und liebevolles Team entwickeln kann.