
Voraussetzungen für eine Patenhunde-Anwärterschaft
Bezugsperson
Eine Hauptbezugsperson ist erforderlich, die sich um die Eingewöhnung, den Bindungsaufbau und alle Trainingstage kümmert. Diese Person benötigt viel Zeit. Ein Sharing mit einem anderen Haushalt ist möglich, jedoch muss eine Person in den ersten 5-6 Wochen die Hauptverantwortung übernehmen, damit der Welpe immer am selben Ort bleibt.
Eingewöhnungszeit
- Mit 10 Wochen ist der Welpe noch nicht stubenrein und muss daher auch nachts zur Versäuberung nach draussen.
- Diese Zeit ist sehr wichtig und intensiv für den Bindungsaufbau.
- Die berufstätige Hauptbezugsperson muss in den ersten 4 - 5 Wochen Ferien oder unbezahlten Urlaub nehmen.
- In den ersten 2 - 3 Wochen ist nur die Hauptbezugsperson für den Welpen zuständig (Füttern, Versäubern, Umweltgewöhnung etc.).
- Kurze Abwesenheiten der Hauptbezugsperson (z. B. Waschküche, Briefkasten) sind ab der 3. Woche möglich, der Welpe muss dann jedoch von der Familie betreut werden.
- Längere Abwesenheiten sind ab der 4. Woche nach Absprache mit dem Patenbetreuer möglich (z. B. Einkaufen, Hobby) und wenn die Betreuung durch die Familie sichergestellt ist und der Welpe keinen Trennungsstress zeigt.
- Nach der Eingewöhnung erfolgt ein langsamer, schrittweiser Aufbau des Alleinbleibens (z. B. zuerst einmal ganz kurz den Raum verlassen und dann den Raum wieder betreten, kurz zum Briefkasten gehen etc.). Es folgt ein langsamer Aufbau; der Junghund kann nicht gleich eine oder mehrere Stunden alleine sein. Das Ziel ist, dass die Hunde dann am Ende der Patenzeit maximal 3 Stunden allein sein können.
- Am Arbeitsort kann der Junghund langsam eingewöhnt werden. Es dauert mehrere Wochen, bis der Hund einen ganzen Tag im Büro bleiben kann.
Arbeitspensum
Das Arbeitspensum sollte maximal ca. 40 % betragen. Ein höheres Pensum ist nur möglich, wenn z. B. im Homeoffice gearbeitet werden kann oder eine Person selbstständig erwerbend ist und/oder den Hund nach der Eingewöhnungszeit mit ins Büro nehmen kann.
Aufgaben
Während der gesamten Patenschaft sind folgende Aufgaben zu erfüllen: Grundgehorsam, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Besuche in Lebensmittelgeschäften mit Schabracke, Sozialisierung mit der Umwelt, Menschen, Tieren und Artgenossen sowie der Besuch von Welpen- und Hundeschulen.
Betreuungskonzept der Schule
Vor der Welpenabgabe findet ein Abgabe-Informationstag an einem Sonntag in Allschwil statt. Zu Beginn der Patenzeit gibt es einmal im Monat einen Besuch vom Patenhunde Betreuer bei der Hauptbezugsperson zu Hause. Danach finden auch auswärtige Treffen statt (Wanderungen, Treffen in der Stadt in ihrer Region). Mit 12 Monaten beginnt dann das Junghundetraining an der Blindenhundeschule in Allschwil oder in der Stadt Basel. Es gibt auch einen Austausch mit den anderen Haltern des gleichen Wurfes.
Ferien
Grundsätzlich sollte der Hund immer in die Ferien mitgenommen werden. Sobald die Tollwut-Impfung wirkt, ist dann nach Absprache mit der Betreuungsperson auch eine Reise ins Ausland möglich. Der Süden sollte vor allem während der warmen Jahreszeit wegen Parasiten und Krankheitserregern gemieden werden. Eine Platzierung an einem Ferienplatz ist erst nach guter Eingewöhnung zu Hause möglich.
Kosten
Der Grossteil der Kosten wird von der Schule übernommen, mit Ausnahme der Box für das Auto, das Hundebett und die Reisekosten. Der Patenhund erhält einen Nutzhundeausweis und fährt somit kostenlos im öffentlichen Verkehr mit.