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Gesucht Paten

für 2013! 

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News:

 

Bulletin Okt. 2012

 

 

 

 

Besuchstage

1. Samstag im Monat

15:00 Uhr

Info
 

Tag der offenen Tür

Sonntag, 8. Sep. 2013

10:00-16:00 Uhr

Anfahrt

Fotos 2012

 

Zweck

Gründungsjahr 1972

Die Stiftung steht unter Aufsicht des Bundes. Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht werden vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art.84, Abs.2 ZGB) jährlich geprüft.

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 15 Mitgliedern.

 

Portrait eines Führhunds

Aufgaben der Stiftung

  • Zucht, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden
  • Einführung und Nachbetreuung von Blindenführhunden bei blinden und sehbehinderten Personen in der Schweiz und, soweit es die Umstände zulassen, auch im grenznahen Ausland
  • Förderung der Interessen der Blinden und Sehbehinderten im Zusammenhang mit der Verbesserung ihrer Mobilität im Alltag
  • Zusammenarbeit mit anderen Schulen für Blindenführhunde im In- und Ausland
  • Zusammenarbeit mit der Internationalen Dachorganisation
    «International Guide Dog Federation»