Blindenhundeschule - Zuchthunde 
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Stiftung Schweizerische Schule
für Blindenführhunde
Markstallstrasse 6, CH-4123 Allschwil, T +41 61 487 95 95, F +41 61 487 95 90info, PC-Konto 40-1275-0 @blindenhundeschule .ch
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Zuchthunde
Wer sich speziell für die Haltung einer Zuchthündin oder eines Zuchtrüden interessiert, kann uns telefonisch kontaktieren unter:
Tel. +41 61 487 95 95
Zuchthunde - Familienhunde mit Spezialaufgaben
Die Haltung eines Zuchtrüden oder einer Zuchthündin unterscheidet sich wenig von der normalen Hundehaltung. Wer auf gewisse Spielregeln achtet und auf die Bedürfnisse der Hunde eingeht, wird dabei viel Freude haben.
In jungen Jahren benötigen Zuchthunde etwas mehr Aufmerksamkeit, vor allem die engere Zusammenarbeit mit der Schule setzt genügend Zeit voraus. Die Rüden und Hündinnen müssen jeweils zum Decken nach Allschwil gebracht werden, Hündinnen kommen 2 Wochen vor dem Werfen in die Schule zurück und verbleiben dort 10 Wochen lang mit ihren Welpen.

Informationen für die Haltung eines Zuchthundes
- Bereitschaft für engere Zusammenarbeit mit der Schule (Zuchthunde kommen für den Deckakt zum Teil mehrmals in die Schule).
- Zuchthündinnen verbleiben ca. drei Monate in der Schule.
- Jede Läufigkeit der Zuchthündin muss der Schule gemeldet werden.
- Alle Zuchthunde müssen jährlich zur Augenkontrolle, das Aufgebot dazu erfolgt durch die Schule.
- Tierarztkosten im Zusammenhang mit dem Zuchtgeschehen werden von der Schule übernommen, solange der Hund für die Zucht verwendet wird.
- Werden die Hunde nicht mehr für die Zucht eingesetzt, bleiben sie als normale Familienhunde bei ihren Haltern.
- Ferienabwesenheiten und/oder der Aufenthaltsort des Hundes müssen der Schule frühzeitig gemeldet werden.
- Es eignen sich sowohl Familien, als auch allein stehende Personen als Zuchthundehalter.
- Alle im selben Haushalt lebenden Personen sollten mit der Haltung eines Hundes einverstanden sein.
- Kinder im selben Haushalt sollten mindestens sieben Jahre alt sein.
- Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
- Ein Garten ist nicht notwendig.