Zum Hauptinhalt springen Sprunglink: Suche Sprunglink: Was sind Blindenführhunde? Sprunglink: Sind Sie interessiert? Sprunglink: Kontaktieren Sie uns
Pensionierter schwarzer Labrador liegt auf farbigem Posto

Hunde im Ruhestand

Unsere Führ- und Assistenzhunde werden in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr «pensioniert». Der Zeitpunkt der Pensionierung variiert von Fall zu Fall, je nach Altersbeschwerden oder gesundheitlichen Faktoren. Die Schule entscheidet zusammen mit dem Hundehalter, ob der Hund beim Halter bleiben kann, oder allenfalls in der Familie, oder im Bekanntenkreis seinen Ruhestand verbringen darf. Sollte dies nicht möglich sein, findet die Schule mit dem Einverständnis des Halters eine geeignete Person, bei welcher der Hund seinen Lebensabend geniessen kann. Die Schule lädt interessierte Personen zu einem Gespräch ein und prüft, ob die Abgabe eines pensionierten Führhundes möglich ist.

Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes im Ruhestand

  • Die Betreuungsperson sollte einem Arbeitspensum von maximal 50 Prozent ausserhalb des Hauses nachgehen.
  • Die Wohnsituation muss den gesundheitlichen Ansprüchen des alternden Hundes entsprechen.
  • Das wohlwollende Verständnis für die nötige Körper- und Gesundheitspflege.
  • Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
  • Kinder im gleichen Haushalt sind idealerweise mindestens 5 bis 7 Jahre alt.

Bitte beachten Sie: Für Hunde im Ruhestand gibt es eine Warteliste. Da das Interesse an unseren pensionierten Führhunden sehr gross ist, können wir zurzeit keine Neuanmeldungen entgegennehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Gerne teilen wir Ihnen weitere Informationen mit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 61 487 95 95.