Die Prüfung
Am Ende der sechs bis neun Monate dauernden Ausbildung, werden alle Hunde von einem Blindenführhunde-Experten der Invalidenversicherung geprüft. Anlässlich der Prüfung geht der Ausbilder unter
der Dunkelbrille und vom Hund geführt eine vom Experten vorgegebene, etwa einstündige Strecke.
Der Experte beobachtet die Arbeit des Hundes: hält er bei Trottoiraufgänge und
-abgänge richtig an, zeigt er den Fussgängerstreifen korrekt an, überquert er die Strasse in gerader Linie, umgeht er alle Hindernisse mit genügend Abstand, übersieht er kein Hindernis in
Kopfhöhe des Ausbilders, befolgt er die Hörzeichen richtig oder lässt er sich durch Fremdeinflüsse ablenken? Nach erfolgreicher Prüfung wird der Hund für die Einführung am Wohnort des
Sehbehinderten bereit sein.
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Was geschieht mit den Hunden, die sich für die Ausbildung nicht eignen?
Hunde, die sich zur Ausbildung nicht eignen, werden als Familienhunde abgegeben. Die Familie erhält den Hund kostenlos – dieser bleibt Eigentum der Schule – und verpflichtet sich
vertraglich, den Hund nach den Richtlinien der Schule zu halten.
Falls Sie sich für einen Familienhund aus unserer Schule interessieren, können Sie sich beim Sekretariat der Schule,
Tel. 061 487 95 95, informieren lassen. Zur Zeit besteht jedoch eine Wartezeit von mindestens 6-12 Monaten.
Hunde, die für die Ausbildung zum Sozialhund geeignet sind, werden an
Familien abgegeben, die bereit sind, diese Ausbildung zu absolvieren und spätere Einsätze mit dem Sozialhund zu leisten.
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Der Beruf des Ausbilders
Die Arbeit des Ausbilders umfasst die Pflege und Ausbildung der ihm anvertrauten Hunde (in der Regel drei Hunde gleichzeitig), die Einführung der ausgebildeten Führhunde beim
Sehbehinderten sowie die Nachbetreuung der Führgespanne und generell die Mithilfe im Betrieb. Die Ausbildung der Blindenführhunde erfordert eine gute Beobachtungsgabe und grosses
Verständnis für die Verhaltensweisen eines Hundes. Täglich werden zudem bei jedem Wetter viele Kilometer, meist in städtischer Umgebung, zurückgelegt. Eine wichtige Phase stellt die
Schulung des Sehbehinderten im Umgang mit seinem Führhund dar. Diese Einführung dauert 3 Wochen und findet am Wohnort des Sehbehinderten statt. Im Anschluss übernimmt der Ausbilder die
Beratung und Betreuung des Sehbehinderten bis ans Lebensende des Hundes. Hier sind pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen Voraussetzung. Die aktive
Mitarbeit bei Ausbildungsveranstaltungen für Führhundeanwärter und -halter sowie Einsätze im Bereich Öffentlichkeitsarbeit runden das berufliche Profil ab.
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Anforderungen
- sehr gute Gesundheit und robuste körperliche Verfassung
- grosse Tierliebe und Verständnis für das Wesen des Tieres
- Offenheit, Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbständigkeit
- Begeisterungsfähigkeit und Ausdauer, Verantwortungs- bewusstsein
- Sprachen: Deutsch und Französisch
- grosse psychische Belastbarkeit und Durchsetzungs- vermögen
- gute Schul- und Allgemeinbildung, gute Umgangsformen
- abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung sowie einige Jahre Praxis
- Alter : 22 - 35 Jahre
- Ausweis für Motorfahrzeuge Kat. B
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Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Diplom: Schulinternes Diplom, keine eidg. und internationale Anerkennung des Berufes
Ort: Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde, Allschwil. Aus praktischen Gründen ist eine Wohnsitznahme in der Nähe der Schule unumgänglich.
Wir bilden
grundsätzlich nur dann jemand aus, wenn wir anschliessend auch einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können. Die Ausübung dieses Berufes ausserhalb unserer Schule ist stark
eingeschränkt.
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