Blindenhundeschule - Wünsche: Führhunde 
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Stiftung Schweizerische Schule
für Blindenführhunde
Markstallstrasse 6, CH-4123 Allschwil, T +41 61 487 95 95, F +41 61 487 95 90info, PC-Konto 40-1275-0 @blindenhundeschule .ch
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Wünsche von Führhundehaltern
Die Wünsche, von blinden und sehbehinderten Personen mit Führhunden, an Sie.
Dank ihrem Führhund sind Blinde und Sehbehinderte in der Lage, sich praktisch überall selbständig, sicher und in zügigem Tempo zu bewegen. Der Führhund kann diese anspruchsvolle Aufgabe jedoch nur wahrnehmen, wenn er dabei nicht gestört wird. Wir bitten Sie deshalb, beim Zusammentreffen mit einem Führhund-Gespann die folgenden Punkte unbedingt zu beachten:
- Lenken Sie den Führhund nie durch Füttern, Streicheln oder Ansprechen ab.
- Hundehalter / Hundehalterinnen sind gebeten, ihren Hund an die Leine zu nehmen und das Führgespann zügig zu umgehen.
- Dem Führhund ist überall Zutritt zu gewähren, selbst da, wo sonst ein Hundeverbot besteht.
- Beim Überqueren der Strasse ist dem Sehbehinderten mit Führhund und weissem Stock immer Vortritt zu gewähren (Strassenverkehrsgesetz).
- Da der Hund die Verkehrsampeln nicht erkennen kann, schätzen es die Sehbehinderten, wenn ihnen die Umschaltung von rot auf grün mitgeteilt wird.
- Sehen Sie, dass ein Sehbehinderter mit seinem Führhund in Schwierigkeiten gerät, sprechen Sie ihn an und bieten Sie ihm Ihre Hilfe an.
- Teilen Sie Sehbehinderten die Nummer des einfahrenden Trams oder Busses mit.
- Bieten Sie den Sehbehinderten in Verkehrsmitteln einen Sitzplatz an.