Ein Führhund für Sie?

Falls Sie sich für einen Führhund interessieren, klicken Sie hier.

Oder rufen Sie uns an:

061 487 95 95

 

 

Möchten Sie einen Welpen aufziehen?

Werden Sie für ca. 1 Jahr Pate für einen Welpen.

 

 

 
News:

 

23.-25. Mai 2012

SightCity

in Frankfurt

Stand E15

 

2.-10. Juni 2012

Südwest Messe

Villingen

Stand B83

Vorführungen:

Do. 11:00 & 15:00

 

ab 1. Jan. 2012

Fides
Assistenzhunde

in Allschwil

Fides Website

 

Besuchstage

1. Samstag im Monat

15:00 Uhr

Info
 

Tag der offenen Tür

Sonntag, 2. Sep. 2012

10:00-16:00 Uhr

Fotos 2011

 
40 Jahre!

1972-2012

Patenhunde

Wer sich für das Aufziehen eines Patenhundes interessiert, kann uns telefonisch kontaktieren.

Tel. 061 487 95 95 oder 061 487 95 80 Sekretariat Patenhunde

 

Link zum Faltprospekt «Patenhunde»

Die Zeit beim Patenhundehalter

Im Alter von zehn Wochen werden die Welpen an Patenhundehalter abgegeben. Diese übernehmen die Junghunde für zwölf bis fünfzehn Monate, also bis zu Beginn der Ausbildung. Eine gute Grunderziehung und die Sozialisierung des Hundes sind die Hauptaufgaben der Paten. Mitarbeiter der Schule stehen ihnen während der ganzen Dauer der Patenschaft beratend zur Seite und helfen, den Hund zu verstehen und richtig mit ihm umzugehen.

 

Regelmässige Ausbildungsveranstaltungen unterstützen eine gezielte Förderung im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit. Die Tierarztkosten, das Futter und die Hundesteuer werden von der Schule übernommen.

Voraussetzungen für die Haltung eines Patenhundes

  • Die Aufzucht eines Welpen zum angehenden Blindenführhund ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und erfordert dementsprechend eine gute körperliche und geistige Verfassung.
  • Die Betreuungsperson sollte praktisch keiner Beschäftigung ausserhalb des Hauses nachgehen. Bei Teilzeitbeschäftigung beider Partner ist eine Aufteilung der Betreuung möglich.
  • Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme an Ausbildungstagen (Junghundetrainings in der Schule).
  • Alle Familienangehörigen sollen mit der Haltung eines Patenhundes einverstanden sein.
  • Alter der Kinder: mindestens sieben Jahre.
  • Wohnort: Stadt oder Stadtnähe. Auf dem Land, wenn mind. 2- bis 3-mal wöchentlich eine Stadtgewöhnung möglich ist.
  • Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
  • Ein Garten ist nicht notwendig.
  • Futterkosten, Tierarztkosten und Hundesteuer werden von der Schule übernommen.
  • Im gleichen Haushalt gehaltene Hunde können die Entwicklung des Junghundes negativ beeinflussen. Andere Tiere sind erwünscht, sofern sie nicht aggressiv sind.
  • Es eignen sich auch allein stehende Personen, die viel Zeit für einen Patenhund aufbringen können.

Der Weg zum Patenhund

Wenn Sie sich für das Aufziehen eines Patenhundes interessieren, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, und wir lassen Ihnen einen Fragebogen zukommen. Diesen schicken Sie uns ausgefüllt zurück. Oder Sie geben ihn uns ab, wenn Sie anlässlich eines Besuchstages an einer Führung teilnehmen (jeden 1. Samstag im Monat, 15:00 Uhr). Diese Teilnahme setzen wir voraus, bevor wir Ihnen - nach Eingang Ihres Fragebogens - eine Patenhundehalteranleitung schicken. Danach wird sich ein Betreuer bei Ihnen melden, um einen Termin für die Wohnortsabklärung zu vereinbaren. Diese bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen und allfällige Fragen zu behandeln.

 

Begrüssen Sie und die Schule eine Zusammenarbeit, so wird Ihr Name auf der Warteliste der Patenhundehalter eingetragen. Und dann melden wir uns wieder, sobald ein Welpe ein sicheres, spannendes und freundliches Zuhause sucht.